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   VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 659/03   

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VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 659/03 (https://dejure.org/2003,39742)
VG Trier, Entscheidung vom 11.12.2003 - 5 K 659/03 (https://dejure.org/2003,39742)
VG Trier, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 5 K 659/03 (https://dejure.org/2003,39742)
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  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 659/03
    Vorliegend widerspricht das Bauvorhaben indessen keinen öffentlichen Belangen, die in § 35 Abs. 3 BauGB beispielhaft, aber nicht abschließend aufgezählt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 -, NVwZ 98, S. 58), insbesondere nicht Belangen der Raumordnung.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 659/03
    Der Regionale Raumordnungsplan Region xxxxxx - Teilfortschreibung für den Bereich Windkraft -, genehmigt mit Bescheid des Innenministers vom 18. Dezember 1997 und bekannt gemacht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 1998, schließt nämlich, wie die erkennende Kammer mit Urteil vom 10. Januar 2001 - 5 K 540/00.TR -, bestätigt durch Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, S. 1261, entschieden hat, die Errichtung von Windkraftanlagen in sogenannten weißen Bereichen - in einem solchen befindet sich das Vorhaben nach dem Plan von 1997 - nicht von vorneherein aus.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2002 - 8 A 11089/01

    Anspruch auf Errichtung einer Windenergieanlage auf Weißflächen.

    Auszug aus VG Trier, 11.12.2003 - 5 K 659/03
    Der Regionale Raumordnungsplan Region xxxxxx - Teilfortschreibung für den Bereich Windkraft -, genehmigt mit Bescheid des Innenministers vom 18. Dezember 1997 und bekannt gemacht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 1998, schließt nämlich, wie die erkennende Kammer mit Urteil vom 10. Januar 2001 - 5 K 540/00.TR -, bestätigt durch Urteile des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 06. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -, und des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2003 - 4 C 3.02 -, NVwZ 2003, S. 1261, entschieden hat, die Errichtung von Windkraftanlagen in sogenannten weißen Bereichen - in einem solchen befindet sich das Vorhaben nach dem Plan von 1997 - nicht von vorneherein aus.
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